Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1. Überholspur  Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 101 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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