Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 08.04.2016 in Mannheim, auf der BAB 6, km 568,4, in FR MA-HN außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Gemessen wurden mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.3.3D Messung 152 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren.

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