Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, km 238.2, Höhe Rpl. Mosel-Ost, Gem. Dieblich, FR Köln mit 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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