In der Gemeinde Wörth, auf der BAB 65, bei km 159,018, in Fahrtrichtung Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät ES3.0 101 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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