Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 27,8, Gem. Oelsnitz, Fahrtrichtung Hof – Leipzig um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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