Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 72, bei km 34,20, Fahrtrichtung Leipzig-Hof um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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