Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 23.10.2015 auf der BAB 72, km 27,8, Hof – Leipzig um 42 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungwidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 142 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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