Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 9, bei km 6,6, in FR Leipzig. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 123 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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