Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 158, Wachtberg Pech, Richtung Bad Godesberg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 24 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS digital 84 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

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