Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 400, Abs. 10, km 2,4, in Richtung Waltersdorf die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TPH-S Stationär Kamera 2 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h, bei erlaubten 60 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 78 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Dahme-Spreewald übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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