Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 21.11.2015 in Erkrath, auf der A 3, km 107,118, Fahrtrichtung Köln wurde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h festgestellt. Die Messung ergab 105 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis

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