Am 08.11.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ingolstadt, auf der BAB 9, AS, Ingolstadt-Nord, Abschnitt 940, km 0,2, Ri. München um 57 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: ESO ES3.0 ergab 157 km/h, Beweismittel: Einseitensensor, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach
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