Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 10, bei km 83,9, in FR AD Havelland um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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