Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 03.12.2015 auf der BAB 4, Jagdberg, Berlin – München, km 174,836, 1. Überholspur um 71 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die durchgeführte Piezomessung ergab 151 km/h. Bußgeld 600,00 €, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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