Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 61, in Höhe km 177,580, in der Gemeinde Grafschaft, in FR Köln um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ESO ES3.0 mit Bild ergab 126 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung

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