Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der L 76, Höhe Kreuzung Diedersdorf, Abs. 0025, zwischen km 3,0 und 3,3, in FR Teltow um 42 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Bild ergab 112 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Anhörung
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