Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hagen übersandte Vordruck Anhörung
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