Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart
um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät PoliScan Speed mit Bild 132 km/h

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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