Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,280 um 7 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat übersandte Verwarnung / Anhörung

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

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