Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, KS-FD um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 126 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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