Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 20.05.2016 auf der A 2, RF Hannover, km 7,2, um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 154 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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