Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Nufringen, auf der BAB 81, bei km 606,450, Singen – Stuttgart um 31 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 151 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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