Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, im Bereich von km 22,2, in Fahrtrichtung Hannover um 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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