Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 15.06.2016 auf der A7, Gemarkung Bispingen, Ri. Hamburg, km 52,667 um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Leivtec XV3 ergab 154 km/h, Frontfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis
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