Auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke,  in der Baustelle, km 38,5, i. R. Rostock wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.06.2016 um 36 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 76 km/h, bei zulässigen 40 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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