Auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 2. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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