In Bonn, auf der BAB 555, bei km 17,500, FR Bonn wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Provida-Messverfahren ergab 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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