In Elmenhorst, B 207, AB 100, km 4,0 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 107 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Zeugenfragebogen

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