In der Gemarkung Friedewald, auf der B 62, Höhe Abfahrt Autobahnzubringer, Richtung Philippsthal wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Foto ergab 107 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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