In Großhansdorf, BAB1, km 21,00, Rtg. Lübeck wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 176 km/h, bei zulässigen 120 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Stormarn übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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