In Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München im Abschnitt 1040, bei km 9,694, linke Spur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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