In Lohmar, auf der BAB 3, bei km 15,950, RF Oberhausen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 123 km/h, bei zulässigen 000 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis eröffnete Ordnungswidrigkeitenverfahren

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