In der Gemarkung Pennigsehl, auf der B 214, Sulinger Straße, im Abschnitt 490, im Bereich von Station 3805, Richtung Borstel / Sulingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab 119 km/h, bei zulässigen 70 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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