In der Gemarkung Pennigsehl, auf der B 214, Sulinger Straße, im Abschnitt 490, im Bereich von Station 3805, Richtung Borstel / Sulingen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 49 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab 119 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.