In Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto ergab 118 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.