In Verl, Sender Straße, L 790, Höhe Hausnummer 345, FR Verl wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 105 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Zeugenfragebogen

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