Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Wetzlar, auf der A 45, in Ri. Dortmund um 26 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto ergab 106 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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