In Wörth, Gem. Wörth, auf der BAB 65, km 159.018, FR Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
28 km/h überschritten. Die Lichtschrankenmessung mit Foto ergab 108 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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