Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kerpen, auf der BAB 4, bei km 44,17, RF Heerlen um 14 km/h, bei zulässigen 130 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 €  mit Schriftlicher Verwarnung erhoben. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Bild.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Polizeipräsidium Köln

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