Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 43 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde auf der BAB 11, im Bereich von km 20,3, Höhe Brückenbauwerk BW 8 Ü 1, in FR Prenzlau festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed ergab 163 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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