Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2,251, FR Dömitz um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 330 Stat. Gechw.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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