Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden um 26 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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