Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münchweiler, Gem. Münchweiler, B 10, Walmersbach, km 1,1, FR Landau um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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