Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Münzenberg, auf der A 45, Ri. Dortmund, in Höhe km 193.000 um 41 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messgerät LEIVTEC XV3 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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