Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sulzbach, auf der A 8, vor Sulzbachtalbrücke, Rtg. Zweibrücken um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”