Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Sulzbach, auf der A 8, vor Sulzbachtalbrücke, Rtg. Zweibrücken um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung

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