Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wetzlar, auf der Bundesautobahn A 45, bei km 172,00, AS Lützellinden-AS Wetzlar Süd, Hanau -Dortmund um 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 125 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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