Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 111, im Bereich von km 0,65, in FR Hamburg um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Verwarnung / Anhörung

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