Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München um 16 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 116 km/h. Beweismittel: Sensormessung  und Foto, stat. Geschw. Messsystem TraffiStar S 330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung

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