Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 12.11.2015 auf der BAB 4 Eisenach, Dresden – Frankfurt, km 280.4-208.5, Werratalbrücke um 57 km/h, bei zulässigen 120 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor 177 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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